Mittwoch, 5. Juli 2017

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Die Bundesregierung konnte sich nach einem (gefühlt) nicht enden wollenden Hin und Her dazu durchringen, gegen "offenkundig strafbare Inhalte" (Zitat SPIEGEL ONLINE) vorzugehen. Soziale Netzwerke wie Facebook, Youtube oder Instagram haben von nun an 24 Stunden nach Eingehen einer Meldung / eines Hinweises Zeit, den betreffenden Post zu prüfen und ggf. zu löschen. Sollte das nicht passieren, drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

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