Mittwoch, 14. Juni 2017

E-Petitionen im deutschen Bundestag

Es besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, E-Petitionen in den Bundestag einzubringen und sich so aktiv an den politischen Geschehnissen unseres Landes zu beteiligen. Unterschieden werden muss hierbei allerdings nach 3 Gesichtspunkten:

Petition ohne Veröffentlichung

Eine eigene Petition einreichen ohne das diese veröffentlicht werden soll. Über diesen Weg ist das Einreichen aller Bitten oder Beschwerden, insbesondere persönlicher Anliegen oder Angelegenheiten, bei denen keine Veröffentlichung im Internet gewünscht möglich. Eine solche "private Petition" kann ohne Nutzerkonto eingebracht werden, es müssen aber einige persönliche Angaben gemacht werden.

Petition zur Veröffentlichung

Um eine Petition, welche auch im Internet veröffentlicht werden soll einzubringen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören vorrangig:
  • Das Anliegen muss dem allgemeinem Interesse entsprechen. 
  • Demnach darf es keine persönlichen Bezüge enthalten. 
  • Anliegen und Begründung müssen knapp und allgemein verständlich formuliert sein. 
  • Es werden nur Themen veröffentlicht, bei denen eine sachliche Diskussion zu erwarten ist.
Um eine öffentliche Petition einzubringen ist es notwendig sich ein Nutzerkonto anzulegen. Die Begründung ist einfach und schnell gefunden, um am Forum der Petition teilnehmen zu können oder anderen Petitionen zu folgen benötigt man ein solches Konto. Für die Anmeldung kann auch der neue Personalausweis genutzt werden, wodurch die Eingabe der Daten beschleunigt wird, als auch mehr Schutz für die Person und ihre Daten garantiert werden soll.

Petition für Dritte einreichen

Es besteht auch die Möglichkeit eine E-Petition für Dritte Personen einzureichen, aus welchen unterschiedlichen Gründen das auch nötig sei. Hierfür ist jedoch eine Vollmacht der dritten Person nötig. Einen Vordruck für solch eine Vollmacht findet sich aber auf der Homepage für E-Petitionen im Bundestag.

Für eine Petition für Dritte ist wiederum kein Nutzerkonto nötig, jedoch wird darauf hingewiesen das die Vollmacht per Post gesendet werden muss.

Forum

Im Forum kann sich jede Person mit Internetzugang die öffentlichen Petitionen ansehen und durchlesen, zur aktiven Teilhabe im Forum und der Diskussion wird jedoch auch ein Nutzerkonto benötigt.

Dauer bis zur Veröffentlichung
In der Regel benötigt das Portal bis zu 3 Wochen zur Prüfung der Inhalte, sollte innerhalb dieser Zeit die Petition als positiv bewertet werden, so wir sie direkt veröffentlicht.

Gründe für eine Ablehnung
Meist werden Petitionen abgelehnt, weil zu den Themenfeld bereits Petitionen laufen oder sogar bereits abgeschlossen sind. Ebenso werden beleidigende, unsachliche, persönliche Petitionen oder solche bei denen keine fruchtbare Diskussion zu erwarten ist nicht Veröffentlicht.

Begründung der Petition
Nach Abschluss des Verfahrens, wird die Begründung in Form eines PDF-Dokuments hinterlegt und die Petition in der Rubrik "abgeschlossene Petitionen" gelistet. Die Anzahl der Beteiligten wirkt sich nicht auf die Erfolgschancen einer Petition aus, sondern einzig ihr Inhalt.

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